AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

Anwendungsbereich

Für Kaufverträge, Kundenbestellungen, Produktlieferungen, Werkleistungen und sonstige Leistungen, die in der Wilh. Breuer Filiale getätigt bzw. beauftragt werden, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Wilh. Breuer Filiale.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wilh. Breuer Filiale

 

1. Geltungsbereich, Form

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ,,AGB‘‘) der Wilh. Breuer GmbH & Co. KG (nachfolgend ,,Verkäufer‘‘) gelten für alle Verträge, die ein Käufer mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seiner Filiale zu erwerbenden Waren und Dienstleistungen geschlossen hat.

Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten.

Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung,

Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

 

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten

Der Vertrag kommt zustande mit dem Verkäufer.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

Handelsvertreter oder Reisende des Verkäufers sind nur Vermittler und zum rechtsgeschäftlichen Abschluss nicht berechtigt, es sei denn, dass sie eine ausdrückliche schriftliche Abschlussvollmacht vorlegen.

 

3. Preise

Alle Preise gelten ausschließlich Verpackung. Maßgebend sind die am Tage der Lieferung geltenden Preise. Kostenändernde Faktoren wie Lohnerhöhungen, Materialversteuerungen u.a. geben dem Verkäufer das Recht auch bei bestätigten Aufträgen die Preise den Kostenänderungen anzupassen.

Die Abschreibung von Abrufen erfolgt unverbindlich nach Maßgabe der vorgenommenen Lieferungen. Wird über die Bestellmenge hinaus abgerufen, so ist der Lieferer berechtigt, den Überschuss zu streichen oder zum Tagespreis der Ablieferungszeit zu berechnen.

Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge erwirbt der Besteller kein Anrecht auf die Werkzeuge selbst. Diese verbleiben im Eigentum des Lieferers.

 

4. Rücktritt vom Vertrag

Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höhere Gewalt und sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Behinderungen der Fertigung berechtigen den Verkäufer vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Verkäufer in den zur Fertigung benötigten Rohstoffen nicht oder nicht zu den bis Auftragserteilung gültigen Preisen eindecken kann.

Gerät der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder gehen bei ihm Wechsel zu Protest oder erfolgen bei ihm Pfändungen oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist der Verkäufer ebenfalls berechtigt, vom Liefervertrag soweit er noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten und für weitere Lieferungen Barzahlung zu verlangen. Der Verkäufer ist in solchen Fällen weiterhin befugt, alle umlaufenden Wechsel und Schecks sofort aus dem Verkehr zu ziehen; die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Erhält der Lieferer nach Vertragsabschluss Auskünfte, welche die Gewährung eines der Auftragshöhe entsprechenden Kredits nicht als völlig unbedenklich lassen oder Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so ist der Lieferer berechtigt, ohne Rücksicht auf vorherige Vereinbarungen Vorauszahlung in bar zu verlangen, oder wenn der Käufer diesem Verlangen nicht entspricht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

5. Lieferung per Spedition

 Lieferort

Die Lieferung der Ware erschöpft sich in dem Transport der Ware bis zur Haustür der vereinbarten Lieferanschrift. Die Lieferung beinhaltet nicht die Lieferung in bestimmten Räumlichkeiten oder die Montage und/oder die Installation der bestellten Waren, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Erforderliche Ortsverhältnisse

Die Lieferung per Spedition ist nur möglich, wenn die Lieferadresse mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen über öffentliche Straßen mit einer Mindestbreite von 2,5 Meter ohne weitere behördliche oder zivilrechtliche Einschränkungen erreicht werden kann.

Das Produkt muss bis zum vereinbarten Lieferort (insbesondere hinsichtlich etwaiger Türen, Treppen, Treppenhäuser, etc.) durch zwei Personen transportiert werden können.

Wenn eine der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist oder Zweifel daran bestehen, ist der Unternehmer zur telefonischen Kontaktaufnahme vor Abgabe der Bestellung verpflichtet.

Lieferfristen

Lieferfristen und Termine bestimmen nur den ungefähren Zeitpunkt der Lieferung ab Werk.

Die Lieferfristen sind unverbindlich. Der Käufer kann erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er diesen Rücktritt unter einer Nachfrist von mindestens zwei Monaten vorher schriftlich angedroht hat.

Ansprüche auf Schadensersatz kann der Käufer in keinem Fall geltend machen.

Der Verkäufer ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, zu Teillieferungen berechtigt.

Abrufe und Spezifikationen einzelner Teilleistungen sind in möglichst gleichmäßigen Zeiträumen und Mengen und so rechtzeitig vorzunehmen, dass eine ordnungsmäßige Herstellung und Lieferung innerhalb der Vertragsfrist möglich ist.

Ist eine Frist für die Einteilung nicht bestimmt, so gilt eine Zeit von 3 Monaten. Wird nicht oder nicht rechtzeitig abgerufen oder spezifiziert, so ist der Lieferer nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten

Mitwirkung des Empfängers

Die Entladung und der gegebenenfalls notwendige anschließende Transport der Ware bis zum vereinbarten Lieferort erfolgen gemeinsam durch den Speditionsfahrer und den Empfänger. Informationen zu den Verpackungsmaßen finden sie bei den Produkt- und Dienstleistungsübersichten.

Gegenüber Kaufleuten gilt: Abweichend vom vorigen Satz ist für die Entladung und den gegebenenfalls notwendigen anschließenden Transport der Ware bis zum vereinbarten Lieferort der Empfänger verantwortlich.

 

6. Versand

Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über.

Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.

Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.

 

7. Montage

Die Erbringung von Montageleistungen bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Auswahl des Dienstausführenden

Die Leistung erbringen wir nach unserer Wahl entweder in eigener Person oder durch qualifiziertes, von uns ausgewähltes Personal. Wir behalten uns ausdrücklich die Leistungserbringung durch Dritte (Subunternehmer) vor, die in unserem Auftrag tätig werden.

Einen Anspruch auf die Auswahl einer bestimmten Person zur Leistungserbringung haben Sie nur dann, wenn und soweit sich dies aus der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung ausdrücklich ergibt.

Wenn und soweit Dritte zur Leistungserbringung eingesetzt werden, bleiben wir weiterhin vollumfängliche für die Erbringung der Vertragspflichten verantwortlich.

Vor dem Einsatz von Dritten werden wir diese hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit, Geeignetheit hinsichtlich der beruflichen Ausbildung, Erfahrung und/oder Fähigkeit zur vertragsmäßigen Leistungserbringung prüfen und hierzu verpflichten.

Zugang zum Montageort

Das Produkt wird an den Montageort geliefert. Sie sind verpflichtet, der mit der Montage beauftragten Personen Zugang zum Montageort zu gewähren.

 

8. Bezahlung

Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware.

Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.

Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

In unserer Filiale stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Kreditkarte

Ihre Kreditkarte wird unmittelbar nach dem Einkauf belastet. Die Zahlung mittels einer American Express Kreditkarte ist in unserer Filiale nicht möglich.

Google Pay

Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“) bezahlen zu können, müssen Sie bei Google registriert sein, die Funktion Google Pay aktiviert haben, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen.

Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach dem Einkauf durchgeführt.

Apple Pay

Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister Apple Inc., One Apple Park Way, Cupertino, CA 95014, USA („Apple“) bezahlen zu können, müssen Sie den Browser „Safari“ nutzen, bei Apple registriert sein, die Funktion Apple Pay aktiviert haben, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen.

Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach dem Einkauf durchgeführt.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

Bei Pfändung ist dem Verkäufer gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstaatliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass der in den vorliegenden Bedingungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und dass die gepfändeten Waren zu denjenigen gehören, die dem hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt unterliegen; sind Forderungen gepfändet, so ist an Eides Statt zu versichern, dass es sich hier um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltsware entstanden ist.

Der Käufer ist verpflichtet, dem Vorbehaltskäufer auf sein Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

Der Käufer ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

10. Mängelansprüche des Käufers

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

Die nachstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Beschränkungen gegenüber Unternehmer

Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.

Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Neben der Überprüfung Ihrer Unternehmereigenschaft im Rahmen des Bestellprozesses sind wir berechtigt, einen Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft durch das Vorlegen geeigneter und aktueller Belege, z.B. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, zu verlangen.

Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der vorige Satz gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.

Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.

Regelungen gegenüber Kaufleuten

Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

 

11. Übertragbarkeit

Die Rechte des Käufers aus dem Liefervertrag können nur mit Zustimmung des Verkäufers auf einen Dritten übertragen werden.

 

12. Urheberrecht

Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Patent-, Muster- oder Markenrechte Dritter verletzt, haftet der Besteller uns für den daraus erwachsenden Schaden und entgehenden Gewinn.

 

13. Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

 

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.